Markt Zell am Main

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Rathaus ab 4. April wieder geöffnet

Ab Sonntag, 3. April 2022 entfallen die meisten der Corona-Beschränkungen. Der Bund hat nur noch Basisschutzmaßnahmen festgelegt, allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen werden empfohlen.

Vor diesem Hintergrund hat Erster Bürgermeister Kipke im Rahmen des Hausrechts für das Rathaus Zell a. Main und alle seine Dienststellen folgende Regelungen ab Montag, 4. April 2022 angeordnet:

  • Das Rathaus ist wieder zu den allgemeinen Geschäftszeiten geöffnet.
  • Eine Terminvereinbarung ist nicht mehr notwendig.
  • Die 3G-Regel wird aufgehoben. Der Nachweis über einen vollständigen Corona-Impfschutz, eine überstandene Infektion bzw. die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Testergebnisses entfällt damit. 
  • Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für Mitarbeitende sowie Besucherinnen und Besucher wird aufrechterhalten.
  • Bitte halten Sie weiterhin einen Mindestabstand von 1,5 Meter.
  • Nutzen Sie weiterhin die bereitgestellten Desinfektionsmittelspender.

Wir danken für Ihr Verständnis und die Kooperation!