für die Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023
Wahlbenachrichtigung
Für die Landtags- und Bezirkswahl erhalten alle Wahlberechtigten bis spätestens 17. September 2023 einen Wahlbenachrichtigungsbrief. Bitte sehen Sie vorher von Nachfragen bezüglich der Benachrichtigung ab.
Mit Erhalt des Briefes können Sie bis spätestens Freitag, 06. Oktober 2023, 15:00 Uhr Ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen schriftlich oder persönlich (nicht aber telefonisch) im Bürgerbüro der Marktgemeinde Zell a. Main beantragen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie möglichst von einer persönlichen Antragstellung im Bürgerbüro abzusehen und vorrangig die Antragstellung im Internet oder die schriftliche Antragstellung zu nutzen.
Schriftliche Antragstellung
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die bis 17.09.2023 zugestellt wird, befindet sich der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen. Senden Sie uns den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag postalisch zu oder werfen Sie diesen direkt in den Briefkasten der Marktgemeinde Zell a. Main ein.
Elektronische Antragstellung (Bürgerserviceportal)
Bitte fordern Sie Ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen einfach und bequem über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung an.
Alternativ verwenden Sie den Link https://www.buergerservice-portal.de/bayern/zellmain/bsp_ewo_briefwahl#/
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen bei der schriftlichen und elektronischen Antragstellung an Ihre Hauptwohnung oder an Ihre Wunschanschrift zugeschickt.
Persönliche Antragstellung
Für die persönliche Antragstellung im Bürgerbüro bitten wir Sie den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bereits ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen. Eine zur Abholung bevollmächtigte Person kann maximal vier Wahlberechtigte vertreten.
Bitte achten Sie bei der Briefwahl darauf, dass Ihr Wahlbrief spätestens am Wahltag, 08.10.2023 18.00 Uhr bei der Marktgemeinde Zell a. Main eingegangen sein muss. Berücksichtigen Sie hierbei ggf. erforderliche Postlaufzeiten.