Markt Zell am Main

Seitenbereiche

Schriftgröße ändern
Navigation

Bekanntmachung

Feiertagseigenschaft von Mariä Himmelfahrt nach dem Zensus 2022 und dem Feiertagsgesetz
  
Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth hat mitgeteilt, dass nach den Ergebnissen des im Rahmen des Zensus 2022 erhobenen Daten zum Stichtag 15.05.2022 im Markt Zell a. Main mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz haben.
Nach Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG) ist Mariä Himmelfahrt am 15. August auch weiterhin im Markt Zell a. Main ein gesetzlicher Feiertag.

Eine aktuelle Übersicht, in welchen bayerischen Kommunen der 15. August ab 2025 gesetzlicher Feiertag ist, kann folgendem Link entnommen werden: https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/zensus/himmelfahrt/index.php

Markt Zell a. Main, 22.05.2025

 

Joachim Kipke
Erster Bürgermeister