Erhaltungssatzung „Historischer Ortskern Zell a. Main“
Um der Marktgemeinde Steuerungsmöglichkeiten im städtebaulichen Kontext zu ermöglichen, und auch um zusätzliche Fördermöglichkeiten zu erschließen, hat der Marktgemeinderat am 1. April 2025 den Aufstellungsbeschluss zum Erlass einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die Gebiet Mittel- und Unterzell gefasst.
Mit der Erhaltungssatzung soll die städtebauliche Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt erhalten werden.
Die Erhaltungssatzung führt lediglich ein „Genehmigungsverfahren mit Vorbehalt“ ein. Eine Bindung z. B. an ein besonderes Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit sowie Behörden besteht daher nicht. Auch sonst unterscheidet sich das Aufstellungsverfahren für eine sonstige Satzung von einem Bauleitplan-Verfahren. Es wird keine der Bauleitplanung vergleichbare planerische Entscheidung getroffen.
Zur Öffentlichkeitsbeteiligung und zur Information der betroffenen Eigentümer findet am Montag 08.09.2025, 18.30 Uhr im Kulturkeller eine Informationsveranstaltung statt, bevor der Satzungsentwurf zur weiteren Beschlussfassung in den Marktgemeinderat kommt.
Im Rahmen der Veranstaltung wird der Satzungsentwurf und die Gründe für eine Erhaltungssatzung vorgestellt. Auch die möglichen Auswirkungen kommen zur Sprache.
Alle Interessierten sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.