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Allgemeinverfügung des Landratsamtes Würzburg

Im Anhang finden Sie die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Würzburg über
die häusliche Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I
zur Eindämmung und zum Schutz vor der Verbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 vom 2. April 2020.


Wer ist eine Kontaktperson der Kategorie I?

Laut Robert-Koch-Institut sind dies Menschen, die

  • mindestens 15 Minuten direkten Kontakt hatten im Rahmen eines Gesprächs,
  • in einer Lebensgemeinschaft im selben Haushalt leben,
  • direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten eines bestätigten Covid-19-Erkrankten hatten,
  • aerosolbildenden Maßnahmen ausgesetzt sind und
  • medizinisches Personal mit Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung (Abstand geringer als 2 Meter) ohne Schutzausrüstung.

Entsprechende Personen werden durch das Gesundheitsamt Stadt und Landkreis Würzburg kontaktiert und damit über ihren Status als Kontaktperson der Kategorie I informiert.


Weitere Hinweise zu z. B. Hygieneregeln im Haushalt ...
In den Allgemeinverfügungen finden sich unter anderem auch Hinweise zu zu befolgenden Hygieneregeln im Haushalt, beispielsweise, wie mit Abfällen umzugehen ist, zum Beispiel benutzte Taschentücher: Diese sind in der Restmülltonne in stabilen, fest verknoteten Müllsäcken zu entsorgen, um das Risiko einer Ansteckung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfalldienste möglichst zu minimieren.