Markt Zell am Main

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Der Arbeitskreis Kultur

Die Mitglieder des AK Kultur koordinieren und fördern die Aktivitäten im Kulturkeller im Gasthaus „Rose“, planen und organisieren mit Unterstützung der Marktgemeinde Zell a. Main mindestens ein Mal im Monat eine kulturelle Veranstaltung und betreuen den Ablauf vor Ort. Seit 2022 gibt es eine eigene Veranstaltungsseite im Internet: www.kultur-in-zell.de.

Der Arbeitskreis Kultur veranstaltet alle zwei Jahre die „Zeller Kulturmeile“ im Altort entlang der Hauptstraße. Hier haben unterschiedliche Künstler in zum Teil privaten Räumen die Möglichkeit, ihre Werke zu präsentieren. weitere Informationen

Außerdem beteiligt sich der AK Kultur am örtlichen Laurentiusfest, präsentiert Ausstellungen im Rathaus Zell a. Main und plant und organisiert Veranstaltungen für den jährlich stattfindenden Kulturherbst des Landkreises.

Mehr Informationen von den Aktivitäten


Bitte informieren Sie sich über die Aktivitäten des Arbeitskreis Kultur auf den Seiten Arbeitskreis-NeuigkeitenKultur (Kulturkeller) und Höhepunkte (Sommertheater, Kulturmeile, Laurentiusfest) und auf der Internetseite www.kultur-in-zell.de.


 

Kontakt

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung:

Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit
Frau Pichler
Fon: 0931 46878-16

Homepage: www.kultur-in-zell.de

AGB und Datenschutzerklärung

Zum Schutz der Veranstaltungsteilnehmer vor einer weiteren Ausbreitung des Covid 19 Virus verpflichten sich der Veranstalter, die Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten und die Veranstaltungsbesucher auf die Einhaltung der Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln hinzuweisen und bei Nichtbeachtung der Veranstaltung zu verweisen.

Einschränkungen durch Covid-19: Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Veranstaltungen nur im Rahmen der geltenden Bestimmungen der Bayerischen Infektionsschutzverordnung stattfinden oder nicht stattfinden können. Deshalb behalten wir uns vor, die Veranstaltungen auch abzusagen oder zu verschieben. Erworbene Ticketpreise werden bei Absage ersetzt. Zutritt nur bei Akzeptanz der Hygienebestimmungen. Besuchen Sie die Veranstaltung nicht, wenn Sie sich unwohl fühlen. Vom Besuch und von der Mitwirkung sind Personen ausgeschlossen, die Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen oder in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19-Erkrankten hatten. Bitte halten Sie Abstand und beachten Sie die aktuell geltenden Hygienevorschriften inkl. Maskenpflicht. 


§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die Benutzungsbedingungen regeln Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitskreis Kultur Zell am Main und dem Markt Zell a. Main als Veranstalter und den Einzelkunden, Wiederverkäufern, Firmen- und Gruppenkunden (im folgenden einheitlich „Kunden“). Sie gelten ab Kauf/Erwerb eines Tickets. Für Rechtsgeschäfte zwischen Veranstalter und Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt der Veranstalter nicht an, es sei denn er stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

1.2 Autorisierte Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden Benutzungsbedingungen jedem Abnehmer beim Kartenerwerb bekannt zu geben.

 

 § 2 Vertragsschluss / Kartenerwerb / Versand

2.1 Der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Kunden kommt durch die Bestellung des Kunden und ihre Annahme durch den Veranstalter zustande. Eintrittskarten können an der Kasse am Veranstaltungsort, angeschlossenen Vorverkaufsstellen sowie schriftlich, telefonisch oder über das Internet erworben werden.

 2.2 Der Kunde erwirbt die Eintrittskarten oder Waren in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom Kunden Eintrittskarten weiter veräußert werden, ist eine Vertretung des Veranstalters ausgeschlossen.

2.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Eintrittskarten oder Waren dem Kunden nach vollständigem Zahlungseingang auf dessen Gefahr mit der Post zugesandt. Der Kaufpreis inkl. aller Gebühren wird dem Kunden mündlich, fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.

2.4 Bei telefonischer und schriftlicher Bestellung sowie bei Gruppenverkauf ist der Veranstalter berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

2.5 Sofern dem Kunden eine Option für den Erwerb von Tickets eingeräumt wurde, verfällt diese ersatzlos, wenn sie innerhalb der vereinbarten Frist vom Kunden nicht wahrgenommen wird.

2.6 Reservierte Karten müssen vorab per Überweisung innerhalb von 5 Tagen bezahlt werden. Nicht bezahlte Karten gehen nach 5 Tagen wieder in den Verkauf. Die bezahlten Karten können bis 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn an der Abendkasse abgeholt werden. Danach ist der Veranstalter zum anderweitigen Verkauf berechtigt.

2.7 Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

2.8 Der Veranstalter ist berechtigt, die Tickets weiter zu veräußern, sollte sich der Kunde nicht bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn am Vorstellungsort einfinden. Weiterhin verfällt auch der Anspruch des Kunden.

2.9 Bei Verlust und/oder Missbrauch des Tickets trägt der Veranstalter keinerlei Verantwortung.

 

§ 3 Reservierungen

3.1 Reservierungen werden schriftlich (E-Mail), mündlich, per Telefon entgegengenommen. Die Tickets müssen aber wie unter § 2 beschrieben, bezahlt werden.

3.2 Eine Reservierung von bezahlten Tickets wird bis 30 Minuten vor Beginn der Vorstellung aufrecht erhalten. Nach Ablauf der Frist und nicht erfolgtem Kartenkauf an der Kasse verfällt die Reservierung und die Plätze gehen in den regulären Kartenverkauf über.

 

§ 4 Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Verzug

4.1 Bestellungen werden schriftlich, telefonisch und an der Kasse am Veranstaltungsort entgegen genommen. Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung fällig. Zahlungen können, soweit nicht anders vereinbart, durch Überweisung, Lastschriftverfahren oder Barzahlung erfolgen. Sollte der Gesamtbetrag nicht innerhalb von 5 Werktagen überwiesen werden, behält sich der Veranstalter einen anderweitigen Verkauf vor.

4.2 Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Veranstalters. Bestellte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist zum freien Verkauf freigegeben.

 

§ 5 Versendung Eintrittkarten

5.1 Die Versendung der bestellten Eintrittskarten erfolgt auf das Risiko des Kunden. Für die Postlaufzeiten übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Dem Kunden steht es frei, eine andere Lieferart zu bestimmen. Die entsprechenden Kosten gehen zu seinen Lasten. Das Risiko des Verlustes geht mit der Übergabe durch den Veranstalter an das Versandunternehmen auf den Kunden über.

 

§ 6 Beginn / Einlass

6.1 Die Veranstaltung wird in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet. Ausnahmen werden beim Ticketvorverkauf bekannt gegeben.

6.2 Ein Anspruch auf Pause besteht nicht.

 

 § 7 Änderungen von Besetzungen / Vorstellungszeiten

Der Veranstalter behält sich vor, aus zwingenden Gründen (insbesondere wegen höherer Gewalt oder krankheitsbedingtem Ausfall von Künstlern) die angekündigte Besetzung der Rollen (Theaterveranstaltungen) sowie die Vorstellungszeiten kurzfristig zu ändern. Ein Anspruch auf Gewährleistung, insbesondere ein Rückgaberecht oder ein Recht auf Preisminderung entsteht daraus nicht.

 

 § 8 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust / Vorstellungsausfall / Witterung

8.1 Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.

8.2. Bei Freilichtveranstaltungen werden sich die Akteure bemühen, bei jeder Witterung zu spielen. Aufgrund des Charakters der Freilichtbühne ist das jedoch nicht immer möglich. Der Veranstalter behält sich daher vor, bei schlechter Witterung und/oder bei Gefahr für die Mitwirkenden und/oder das Publikum und/oder bei zu befürchtenden Schäden für Ausstattungsgegenstände und Veranstaltungstechnik den Beginn einer Aufführung um bis zu 1 Stunde zu verschieben, die Aufführungen zu unterbrechen bzw. auch abzubrechen. Eine Absage darf grundsätzlich frühestens, unmittelbar vor oder nach Beginn der Veranstaltung erfolgen. Bitte denken Sie an entsprechende Kleidung, Regenschirme dürfen aus Gründen der Sichtbehinderung nicht aufgespannt werden.

8.3. Witterungsbedingtes Verlegen z. B. in die ev. Versöhnungskirche oder einer anderen Räumlichkeit ist nicht möglich!

8. 4. Bei witterungsbedingtem Ausfall oder Abbruch bitten wir um Verständnis, dass KEIN ERSATZANSPRUCH gewährt wird.

8.5. Veranstaltungen könne nur im Rahmen der geltenden Bestimmungen der Bayerischen Infektionsschutzverordnung stattfinden und müssen bei Verschärfung der Hygienebestimmungen abgesagt werden. Der Kaufpreis des Tickets wird in diesem Fall erstattet.

8.6. Bei der Veranstaltung herrscht freie Platzwahl, wenn dies nicht z. B. durch Hygienebestimmungen anders angekündigt ist.

8.7. Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.

8.8. Etwaige Rückzahlung von Vorverkauf- oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer.

 

 § 9 Ermäßigte Eintrittspreise

9.1 Ermäßigungen werden durch den Veranstalter gewährt. Die für die Vorstellung jeweils geltenden Rabatte sind an der Theater-/Veranstaltungskasse bzw. beim telefonischen Vorverkauf zu erfragen.

9.2 Der Veranstalter verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor Einlass den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Ermäßigungen müssen mit Lichtbildausweis beim Einlass nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachentrichtet werden. Anderenfalls kann der Einlass nicht gewährt werden.

9.3 Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Rabatte pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.

9.4 Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Rabatte nicht mehr berücksichtigt werden.

 

 § 10 Ton- Film- Foto- und Videoaufnahmen/ Urheberrecht

10.1 Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film- Foto- und Videoaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art müssen zur Aufbewahrung abgegeben werden.

10.2 Bei Zuwiderhandlungen sind die Mitarbeiter des Veranstalters berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

10.3 Besucher der Veranstaltung erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass der Veranstalter im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und dies ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

 

 § 11 Speicherung personenbezogener Daten bei Veranstaltungen

11.1 Zum Zwecke der Verwaltung der Veranstaltungen setzt der Veranstalter Datenverarbeitung ein.

11.2 Mit Bestellungen werden folgende Daten erhoben: Name, Vorname, Titel, Anschrift, Alter, Geschlecht, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Ermäßigungsgrund, Veranstaltungstitel und Entgelt, im Falle einer Einzugsermächtigung die Bankverbindung.

11.3 Beim Lastschrifteinzugsverfahren werden Name, Vorname, Bankverbindung, Entgelt und Veranstaltung an die Hausbank des Veranstalters übermittelt.

11.4 Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Käufer findet ausschließlich im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der übrigen gesetzlichen Vorschriften statt. Die gespeicherten Daten werden ausschließlich für die Zusendung von Veranstaltungsinformationen des Veranstalters verwandt.

11.5 Für die Nachverfolgung im Falle einer Covid-19-Erkrankung werden die Kontaktdaten der Veranstaltungsbesucher 4 Wochen aufbewahrt.

 

 § 12 Hausrecht / Hausordnung

12.1 Interessenten kann der Zutritt verweigert werden, wenn sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen oder Anlass zur Befürchtung besteht. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn Interessenten in früheren Vorstellungen die Benutzungsbedingungen nicht eingehalten haben. Darüber hinaus kann der Veranstalter gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen.

12.2 Zutritt erfolgt nur bei Akzeptanz der aktuellen Hygienebestimmungen.

12.3 Der Veranstalter hat das Recht, den Eintritt zu verwehren.

12.4 Das Rauchen und der Verzehr von Speisen während der Aufführung ist untersagt.

12.5 Die Hausordnung und die Hygienebestimmungen des Veranstalters werden öffentlich bekannt gemacht und sind zu beachten. Die Hinweise der Mitarbeiter des Veranstalters sowie des anwesenden Einlasskontrolldienstes sind zu beachten.

12.6 Die Veranstaltungen sind grundsätzlich für Kinder ab 6 Jahren freigegeben.

 

 

 § 13 Fundsachen

13.1 Gegenstände aller Art, die am Veranstaltungsort gefunden werden, sind beim Personal abzugeben.

13.2 Der Verlust von Gegenständen ist beim Personal zu melden.

 

 § 14 Haftung / Schadensersatz

14.1 Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

14.2 Im Falle eine Covid-19-Ansteckung während der Veranstaltung übernimmt der Veranstaltung keine Haftung. 

14.2 Für Fremdleistungen haftet nicht der Veranstalter, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

14.3 Für das Fehlverhalten seiner Gäste übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Wegen der Beseitigung von Schäden oder Störungen an technischen oder sonstigen Einrichtungen, die in zumutbarer Weise erfolgen, ist eine Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ausgeschlossen.

 

 § 15 Dekoration / Werbemittel / GEMA

Das Anbringen oder das Aufstellen von Dekorations- und Werbemitteln oder sonstiger Gegenstände durch Kunden ist nicht gestattet. Für alle musikalischen und künstlerischen Leistungen, die planmäßig vom Veranstalter dargeboten werden, trägt der Veranstalter die GEMA-Gebühren. Alle weiteren GEMA-Gebühren, die durch die vom Kunden zusätzlich bestellten oder eingebrachten musikalischen, künstlerischen oder sonstigen GEMA-pflichtigen Leistungen entstehen, trägt der Kunde.

 

 § 16 Datenschutz

16.1 Der Veranstalter ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.

 

 § 17 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

17.1 Es gilt deutsches Recht.

17.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Veranstalter und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Zell a. Main, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

17.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.